Schmerzensgeld

Schmerzengeld

Wenn Sie bei einem Unfall unverschuldet verletzt wurden, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Was fällt alles darunter? Wie hoch ist das Schmerzensgeld? Und wie sichert man am besten seinen Anspruch?

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Schadenersatz

Schadenersatz

Nach einem Unfall, bei dem man unschuldig verletzt wurde, steht einem nicht nur Schmerzensgeld zu. Schadenersatzansprüche gehen weit darüber hinaus. Ich berate Sie gerne über Ihre Ansprüche.

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Vertretung

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Wir sind Ihr Profi, wenn es um die Abwicklung von Unfällen und Regulierung von Unfallschäden geht. Sie profitieren aus über 35 Jahren Erfahrung und von enormem Fachwissen.

Warum eine Vertretung?

Ihr kompetenter Berater in allen Unfallrechtsfragen

Ich bin als Berater in Versicherungsangelegenheiten seit über 35 Jahren darauf spezialisiert, Unfälle mit Personenschaden außergerichtlich zu bearbeiten. Im Zuge der Schadenregulierung berate ich Sie zum Thema Schadenersatz und Schmerzengeld/Schmerzensgeld.

Ihr Walter Neubauer

Häufige Fragen und Antworten

Innerhalb welcher Zeit können Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden?
Ansprüche verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnisnahme des Schadens und des Schädigers.
Welche Ansprüche habe ich, nachdem ich bei einem Unfall verletzt wurde?
Dass einem, nachdem man unschuldig bei einem Unfall verletzt wurde, Schmerzensgeld (körperlich und seelisch) zusteht, ist ja den meisten bekannt. Es gibt jedoch weit mehr, das als Schadenersatz beansprucht werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Schadenersatz.
Habe ich auch bei Fahrerflucht Anspruch auf Schadenersatz?
Fahrerflucht trotz Personenschaden ist eine häufig feststellbare Tatsache. Weniger bekannt ist jedoch, dass der Gesetzgeber für diese Fälle eine gute Grundlage gelegt hat, um trotzdem zu Schadenersatz zu kommen, auch wenn der Gegner nicht auffindbar ist und Fremdverschulden vorliegt. Siehe auch den Schmerzensgeld-Blogartikel „Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Fahrerflucht"
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