Welche Ansprüche habe ich, nachdem ich bei einem Unfall verletzt wurde?


Schadenersatz ist der Ausgleich eines Schadens. Ein Schaden ist jede Einbuße an Rechtsgütern aufgrund eines bestimmten Ereignisses.

Konsulent Walter Neubauer
Dass einem, nachdem man unschuldig bei einem Unfall verletzt wurde, Schmerzensgeld (körperlich und seelisch) zusteht, ist ja den meisten bekannt.

Die Heilungskosten (Krankenhaus, Facharzt, Hausarzt etc.) sind in erster Linie üblicherweise ohnehin durch die Sozialversicherung gedeckt.

Nach einem Unfall – und meist damit verbundener Arbeitsunfähigkeit (zumindest vorübergehend) – ist jedoch im Regelfall der gesamte Lebensbereich negativ davon betroffen.

Das bedeutet in der Praxis meist ein vermindertes Einkommen, einen Bedarf an Aushilfskräften für sämtliche Tätigkeiten, die man normalerweise selbst erledigen kann, bis hin zu möglicherweise notwendigen Umstellungen des Lebensbereiches, auch wenn man vielleicht nur vorübergehend auf den Rollstuhl angewiesen ist.

Verfüge ich über eine eigene private Unfallversicherung (auch Insassenversicherung) habe ich darüber hinaus auch Anspruch aus diesem Vertrag, sofern irgendwelche Einschränkungen (Invalidität in Prozenten gemäß der Gliedertaxe) dauerhaft durch den Unfall zurückgeblieben sind.

Gegen den Schädiger habe ich bei bleibenden Schäden (unter bestimmten Voraussetzungen) auch Anspruch auf eine Verunstaltungsentschädigung sowie bei entstellenden Narben Anspruch auf Verbesserung oder Beseitigung durch einen Plastischen Chirurgen.

Diese Teilbeschreibungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Liste der möglichen Ansprüche nach dem österreichischem Schadenersatzrecht einerseits sehr umfangreich ist und natürlich nach dem Einzelfall auch sehr verschieden.

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